Förderprogramm
ANMELDUNG FÖRDERPROGRAMM 2027/28
Anmeldeschluss
Sonntag, 9. Mai 2027
Aufnahmeprüfungen
Mittwoch, 2. Juni 2027
Mit der Anmeldung sind folgende Unterlagen als ein PDF hochzuladen:
- kurzer Lebenslauf
- Motivationsschreiben
- Repertoireliste
- Beurteilung der Hauptfachlehrperson mit einem kurzen Bericht über die bisherige technische und musikalische Entwicklung
Vor der erstmaligen Anmeldung empfehlen wir ein Beratungsgespräch oder eine Standortbestimmung. Wir beraten Sie gerne: info@konservatorium.ch
INTENSIVE FÖRDERUNG MUSIKALISCHER TALENTE
Das Förderprogramm richtet sich an musikalisch besonders talentierte und engagierte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die bereit sind, sich über längere Zeit intensiv mit Musik zu beschäftigen.
Ein späteres Musikstudium ist keine Voraussetzung. Im Mittelpunkt stehen die individuelle musikalische Entwicklung, die Freude am gemeinsamen Musizieren und eine kontinuierliche, den persönlichen Möglichkeiten entsprechende Förderung.
Das Förderprogramm umfasst drei aufeinander aufbauende Förderstufen. Die Zuteilung richtet sich nach dem musikalischen Entwicklungsstand und nicht allein nach dem Alter.
FÖRDERPROGRAMM MUSIK REGION WINTERTHUR
Das Konservatorium Winterthur koordiniert das regionale Förderprogramm gemeinsam mit der Jugendmusikschule Winterthur, der Musikschule Prova, der Musikschule Andelfingen und der Musikschule Weinland Nord.
Die Zusammenarbeit umfasst insbesondere die Früherkennung musikalischer Begabungen, die Aufnahme- und Promotionsverfahren sowie gemeinsame Förderangebote.
Der Hauptfachunterricht wird grundsätzlich an der Musikschule besucht, an der die Schülerin oder der Schüler angemeldet ist.
WER KANN TEILNEHMEN?
Zum kantonalen Förderprogramm zugelassen werden können besonders talentierte und engagierte Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene mit Wohnsitz im Kanton Zürich. Die kantonale Förderberechtigung besteht bis zum Abschluss der Erstausbildung, längstens bis zum vollendeten 25. Altersjahr.
Auch Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz ausserhalb des Kantons Zürich können aufgenommen werden. Für sie werden jedoch keine Beiträge des Kantons Zürich ausgerichtet. Es gelten deshalb die Schulgelder ohne kantonale Subvention.
Die bei den Förderstufen genannten Altersbereiche dienen als Orientierung. Abweichungen sind aufgrund der individuellen musikalischen Entwicklung möglich.
Der Verbleib in derselben Förderstufe ist in der Regel während längstens vier Jahren möglich. Danach erfolgt der Übertritt in die nächste Förderstufe oder der Austritt aus dem Förderprogramm. In begründeten Fällen kann die zuständige Schulleitung auf Empfehlung des Beurteilungsgremiums eine Ausnahme bewilligen.
DIE DREI FÖRDERSTUFEN
FÖRDERPROGRAMM 1 – BASIS
Das Förderprogramm 1 richtet sich an jüngere Schülerinnen und Schüler, bei denen eine besondere musikalische Begabung und eine ausgeprägte Motivation erkennbar sind.
Orientierungsalter: in der Regel 8 bis 11 Jahre
Hauptfachunterricht: 60 Minuten pro Woche
Orientierungsrahmen: ungefähr Stufen 2 bis 3 der kantonalen Stufentests
Kosten: Tarif der Einzellektion von 50 Minuten pro Woche. Der Förderbeitrag finanziert die Verlängerung auf 60 Minuten.
FÖRDERPROGRAMM 2 – AUFBAU I
Das Förderprogramm 2 richtet sich an Schülerinnen und Schüler mit einer fortgeschrittenen musikalischen Entwicklung und der Bereitschaft, regelmässig und selbstständig zu arbeiten.
Orientierungsalter: in der Regel 11 bis 14 Jahre
Hauptfachunterricht: 60 bis 70 Minuten pro Woche
Orientierungsrahmen: ungefähr Stufen 3 bis 5 der kantonalen Stufentests
Kosten: Tarif der Einzellektion von 60 Minuten pro Woche. Eine allfällige Verlängerung auf 70 Minuten wird durch den Förderbeitrag finanziert.
FÖRDERPROGRAMM 3 – AUFBAU II
Das Förderprogramm 3 richtet sich an fortgeschrittene Jugendliche und junge Erwachsene mit überdurchschnittlicher musikalischer Begabung, hoher Motivation und verbindlicher Einsatzbereitschaft.
Orientierungsalter: in der Regel 14 bis 17 Jahre
Hauptfachunterricht: 70 bis 80 Minuten pro Woche
Kosten: Tarif der Einzellektion von 60 Minuten pro Woche. Die Verlängerung auf 70 beziehungsweise 80 Minuten wird durch den Förderbeitrag finanziert.
Die angegebenen Altersbereiche dienen als Orientierung und sind keine festen Aufnahmegrenzen.
FÖRDERPROGRAMM III PLUS
Förderprogramm III PLUS ist ein zusätzliches schulinternes Vertiefungsangebot innerhalb der Förderstufe 3. Es ist keine eigenständige vierte kantonale Förderstufe.
Das Angebot umfasst:
- 80 Minuten Hauptfachunterricht pro Woche
- 40 Minuten Nebenfachunterricht pro Woche
- Musiktheorie und Gehörbildung
- Ensemble, Orchester, Chor oder Band
- öffentliche Auftritte
- Mentoring
Die Aufnahme richtet sich nach dem musikalischen Entwicklungsstand, der Motivation und den verfügbaren Plätzen.
Kosten pro Semester:
- Wohnort Stadt Winterthur: CHF 1’950
- Wohnort in einer Gemeinde mit Subvention: CHF 1’987
- Wohnort in einer Gemeinde ohne Subvention: CHF 2’065
BESTANDTEILE DES FÖRDERPROGRAMMS
Zum Förderprogramm gehören neben dem erweiterten Hauptfachunterricht insbesondere:
- Musiktheorie und Gehörbildung
- Ensembleunterricht in einer geeigneten Formation
- mehrere öffentliche Auftritte pro Schuljahr
- Mentoring und regelmässige Standortgespräche
- die Möglichkeit zur Teilnahme an den kantonalen Stufentests
Die Teilnahme an den für die jeweilige Förderstufe bezeichneten Förderkonzerten und Pflichtangeboten ist verbindlich. Die konkrete Einteilung erfolgt durch die zuständige Schulleitung in Absprache mit den Lehrpersonen sowie den Schülerinnen und Schülern.
AUFNAHMEPRÜFUNG
Die Aufnahme in das Förderprogramm setzt eine Eignungsprüfung voraus. Sie umfasst ein Vorspiel oder Vorsingen sowie ein Gespräch über Motivation, Ziele und Erwartungen.
Förderprogramm 1 und 2
Vorzubereiten sind zwei Werke aus unterschiedlichen Stilrichtungen oder Epochen und gegebenenfalls eine Etüde. Die gesamte Vorspieldauer beträgt höchstens zehn Minuten.
Förderprogramm 3 und Förderprogramm III PLUS
Vorzubereiten sind drei Werke aus unterschiedlichen Stilrichtungen oder Epochen und gegebenenfalls eine Etüde. Die gesamte Vorspieldauer beträgt höchstens zwölf Minuten.
Bei Pop, Rock und Jazz können stilistisch entsprechende Programme präsentiert werden.
BEURTEILUNG
Bei der Aufnahme und der jährlichen Promotion werden insbesondere beurteilt:
- musikalische Wahrnehmung, Rhythmus und Intonation
- musikalische Gestaltung, Phrasierung, Klang und Stilbewusstsein
- technischer Ausbildungsstand und bisheriger Lernfortschritt
- musikalisches Entwicklungspotenzial
- Motivation, Selbstverantwortung und verbindliche Mitwirkung
Die Kriterien werden in einer Gesamtbeurteilung gewichtet. Das Alter, das Ergebnis eines Stufentests oder die bisherige Dauer im Förderprogramm begründen keinen automatischen Anspruch auf Aufnahme oder Promotion.
AUFNAHMEGREMIUM UND ENTSCHEID
An den Aufnahmeprüfungen wirken die Leitungen des Konservatoriums Winterthur und der Jugendmusikschule Winterthur mit. Je nach Herkunft der Kandidatinnen und Kandidaten nehmen weitere Schulleitungen der beteiligten Musikschulen teil. Fachlehrpersonen können beratend beigezogen werden.
Das Aufnahmegremium beurteilt die Kandidatinnen und Kandidaten und spricht eine Empfehlung aus. Den definitiven Entscheid über die Aufnahme und die Zuteilung zur Förderstufe fällt die Schulleitung derjenigen Musikschule, an der der Hauptfachunterricht besucht wird.
JÄHRLICHE PROMOTION
Die musikalische Entwicklung wird einmal pro Schuljahr im Rahmen eines Promotionsvorspiels beurteilt.
Am Promotionsvorspiel wirken die beteiligten Schulleitungen sowie die anwesenden Lehrpersonen des jeweiligen Fachs mit. Das Promotionsgremium beurteilt die Leistungen und spricht eine Empfehlung aus.
Grundlage der Beurteilung sind:
- die musikalische Entwicklung
- das Vorspiel oder Vorsingen
- die Erfüllung der vereinbarten Programmpflichten
- die regelmässige und vorbereitete Teilnahme
- ein anschliessendes Feedbackgespräch
Den definitiven Entscheid über Verbleib, Promotion oder Beendigung der Teilnahme fällt die zuständige Schulleitung.
Wer die Anforderungen noch nicht vollständig erfüllt, kann für ein Semester provisorisch aufgenommen oder im Programm belassen werden. Werden die vereinbarten Anforderungen bei der nächsten Überprüfung weiterhin nicht erfüllt, endet die Teilnahme. Eine spätere erneute Anmeldung ist möglich.
ENTSCHEIDE UND RECHTSWEG
Entscheide über Nichtaufnahme, Nichtpromotion oder die Beendigung der Teilnahme werden schriftlich mitgeteilt, kurz begründet und mit einem Hinweis auf den Rechtsweg versehen.
Rekurse gegen Entscheide der zuständigen Schulleitung im Rahmen des Förderprogramms Musik Region Winterthur und Umgebung sind schriftlich an den Vorstand des Vereins Musikkollegium Winterthur zu richten.
MUSIKTHEORIE UND GEHÖRBILDUNG
Für die Schülerinnen und Schüler des Förderprogramms bietet das Konservatorium alters- und niveaugerechte Kurse in Musiktheorie und Gehörbildung an. Die Teilnahme ist mit der Gebühr für das Förderprogramm abgedeckt.
Die Einteilung richtet sich nach den Vorkenntnissen, dem Alter und der Förderstufe. Die für die jeweilige Förderstufe bezeichneten Pflichtkurse sind verbindlicher Bestandteil des Förderprogramms.
Kurse im Herbstsemester 2026/27
Die Kurse finden an 14 Mittwochnachmittagen statt:
- September | 23. September | 30. September | 21. Oktober | 28. Oktober | 4. November | 11. November | 18. November | 25. November | 2. Dezember | 9. Dezember 2026 | 13. Januar | 20. Januar | 27. Januar 2027
Ersatztermin: 3. Februar 2027
Kursort: Konservatorium Winterthur, Tössertobelstrasse 1, Raum 1.201
Altersgruppe 1 – bis ungefähr 13 Jahre
Kurs Stufe a: 15.15–16.15 Uhr mit Raffaele Lunardi
Kurs Stufe c: 16.30–17.10 Uhr mit Felix Wolters
Stufe b wird jeweils im Frühlingssemester angeboten. Der Kurs der Stufe c setzt die in den vergangenen Semestern besuchten Stufen a und b fort und soll im Frühlingssemester 2027 mit einer Stufe d weitergeführt werden.
Altersgruppe 2 – ab ungefähr 14 Jahren
Kurs Stufe a: 17.10–18.05 Uhr mit Felix Wolters
Kurs Stufe c: 18.05–19.00 Uhr mit Felix Wolters
Die Stufen b und d werden jeweils im Frühlingssemester angeboten. Im Herbstsemester 2026/27 findet kein Fortgeschrittenenkurs statt.
Definitiver Kursplan Herbstsemester 2026/27
Kontakt bei inhaltlichen Fragen:
Felix Wolters, Koordination Musiktheorie im Förderprogramm Region Winterthur
felix.wolters@konservatorium.ch
Stufentage / STUFENTESTS
Schülerinnen und Schüler des Förderprogramms können an den Stufentagen des Konservatoriums oder an einem Stufentest ihrer Musikschule teilnehmen. Die Teilnahme ist freiwillig und nicht obligatorisch.
Die Stufentests ermöglichen eine zusätzliche Standortbestimmung. Das erreichte Niveau dient als Orientierung.
MENTORING UND BERATUNG
Die Schülerinnen und Schüler werden durch regelmässige Gespräche mit Lehrpersonen und Schulleitung begleitet. Dieses Mentoring unterstützt sie dabei,
- ihre musikalische Entwicklung zu reflektieren
- persönliche Ziele festzulegen
- ihre Übe- und Lernprozesse weiterzuentwickeln
- nächste Ausbildungsschritte zu planen
Bei fortgeschrittenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann das Mentoring auch Fragen zur Studien- und Berufswahl umfassen.
ÖFFENTLICHE AUFTRITTE
Das Förderprogramm bietet mehrere öffentliche Auftrittsmöglichkeiten pro Schuljahr. Dazu gehören insbesondere:
- Förderkonzerte
- Klassenkonzerte
- Ensemble-, Orchester-, Chor- und Bandkonzerte
- Kammermusikveranstaltungen
- weitere geeignete Konzertformate
Welche Auftritte obligatorisch sind, wird den Teilnehmenden zu Beginn des Schuljahres mitgeteilt.
STANDORTBESTIMMUNG
Die Standortbestimmung besteht aus einem Vorspiel oder Vorsingen und einem anschliessenden Gespräch.
Schülerinnen und Schüler jeden Alters erhalten dabei eine fachliche Rückmeldung und Hinweise zu ihren weiteren Entwicklungsmöglichkeiten. Bei fortgeschrittenen Jugendlichen und jungen Erwachsenen kann die Standortbestimmung mit einer Laufbahnberatung verbunden werden.
Für Schülerinnen und Schüler, die nicht am Konservatorium Winterthur unterrichtet werden, kostet die Standortbestimmung CHF 80.
Für die Vereinbarung eines Termins wenden Sie sich bitte an info@konservatorium.ch.
ÜBERGANG INS PRE-COLLEGE
Für musikalisch besonders talentierte junge Menschen mit konkreter Studienabsicht ist das Pre-College die nächste Stufe der Ausbildung. Es bereitet gezielt auf die Aufnahmeprüfung an einer Musikhochschule und auf das spätere Studium vor.
Weitere Informationen zum Pre-College
ROBERT A. MEIER-STIFTUNG
Die Robert A. Meier-Stiftung unterstützt junge Nachwuchsmusikerinnen und Nachwuchsmusiker im Bereich der klassischen Musik.
Bestimmungen, Voraussetzungen und weitere Informationen
VERBINDLICHE GRUNDLAGEN
Verbindlich sind die Schulordnung und das Förderungskonzept des Konservatoriums Winterthur. Bei Widersprüchen zwischen den Informationen auf dieser Website und den verbindlichen Grundlagen gehen die Schulordnung und das Förderungskonzept vor.


